Asbest

Asbest

Der Transport von asbesthaltigen Stoffen unterliegt strengen Vorschriften. Gemäß ADR-Vorschrift («„Accord for Dangerous Goods by Road“») gilt Asbest-Feinstaub als Gefahrstoff.

Zur Isolierung der Partikel und für einen umfassenden Schutz erhalten unsere Big-Bags einen Inliner aus Polyethylen, der eingeklebt und an der Einfüllöffnung der Befüllungsschürze angenäht wird.

Wir bieten ab Lager 4 verschiedene Modelle im Standardmaß von 1 m³, die verschiedene Kriterien erfüllen: 

Big-Bags:

  • BBN-004: Innenmaße = 86 x 86 x 101 cm (Volumen 0,7 m³) | Max. Last = 1.000 kg | Gewebe = 130 g/m² | Befüllungsschürze 80 cm – flacher Boden | Sicherheitskoeffizient 6/1 | PE-Inliner
Depot-Bags:

  • BBN-007: Depot-Bag Faserzement | Innenmaße = 160 x 110 x 50 cm (Volumen 0,9 m³) | Gewebe = 150 g/m² | Befüllungsschürze 65 cm mit Klappe – flacher Boden | PE-Inliner
  • BBN-008: Depot-Bag Faserzement | Innenmaße = 260 x 120 x 30 cm (Volumen 0,9 m³) | Gewebe = 150 g/m² | Befüllungsschürze 65 cm mit Klappe – flacher Boden | PE-Inliner
Unser Vertriebstechniker-Team unterstützt Sie gerne bei der Wahl des optimalen Modells für Ihren Bedarf.

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